Vorteile eines DNA-Vaterschaftstests
  • in jedem Alter des Kindes möglich
  • frühestmögliche Klärung der Vaterschaft (z.B. vor Unterhaltsansprüchen)
  • Untersuchungsmaterial: alle menschlichen Gewebe (z.B. Blut, Mundschleim, Haare)
  • preisgünstige Begutachtung mit großer Aussagesicherheit


Formalitäten


Die erforderlichen Unterlagen und Materialien für ein Vaterschaftsgutachten erhalten Sie auf Anfrage von uns.

  • Untersuchungsauftrag
  • Formulare zur Identitätssicherung
  • Material für die Probenentnahme (z.B. Abstrichbesteck, Blutentnahme-Röhrchen)
  • Versandmaterial für die Proben

Preise siehe Anlage. Die Durchführung der Untersuchung erfolgt nach Eingang aller Proben. Der Gesamtbetrag ist im voraus zahlbar (z. B. Verrechnungsscheck oder Überweisung).


Erforderliches Material und Probenentnahme

Mundschleimhautzellen:

  • Vorteil: schmerzlose Gewinnung

  • Abstrich an der Wangenschleimhaut mit speziellen Tupfern

  • Sicherheit der Analyse wie mit einer Blutprobe

  • Wir empfehlen, einen Mundschleimhautabstrich bei Kleinkindern von einem Kinderarzt durchführen zu lassen.

  • Blut: ca. 1-2 ml.

  • Haarwurzeln: ca. 10 frisch gezupfte Haare mit Haarwurzeln.

  • Nabelschnurblut: muss nach der Geburt von der Hebamme oder Arzt/Ärztin aus der Nabelschnur gewonnen werden.

Folgendes Material ist ebenfalls als Probenmaterial zu verwenden:

  • Nasenschleim aus Papiertaschentuch

  • Kaugummis

  • Zahnbürste (darf nur von der zu untersuchenden Person benutzt worden sein)

Nähere Infos zur Probenentnahme liegen jeweils dem Entnahmematerial als Begleitschreiben bei.
Achtung: Für gerichtsrelevante Gutachten muss die Probenentnahme von einer unabhängigen Person (z. B. Hausarzt) auf einem speziellen Formular zur Identitätssicherung dokumentiert werden.
Hierbei können zusätzliche Kosten entstehen (z.B. durch Blutentnahme und Prüfung der Personalien).


Untersuchungsdauer


Etwa 2 Wochen nach Eingang der Proben und des Honorars. Das schriftliche Gutachten geht per Post an den Auftraggeber der Untersuchung.

Sicherheit eines DNA-Gutachtens

Das Untersuchungssystem erfasst 15 international anerkannte DNS-Bereiche (sogenannte STR-Loci).
Dieses System wird auch bei gerichtsmedizinischen Fragestellungen z.B. zur Täteridentifizierung aus Blutflecken oder Spermaproben eingesetzt.

Bei einem Test unter Einbeziehung von Mutter, Kind und möglichem Vater (=Putativ-Vater) liegt die Sicherheit des Ergebnisses der Vaterschaftsanalyse über 99.9%.

Sofern eine Probe der Mutter nicht zur Verfügung steht (Proben nur vom Kind und Putativ-Vater) muß für eine vergleichbare Aussagesicherheit der Untersuchungsaufwand unter Umständen erhöht werden. In diesen Fällen müssen bis zu 20 DNS-Bereiche untersucht werden.


Anerkennung von DNS-Gutachten vor Gericht


Richter sind frei in der Wahl von Beweismitteln und können daher private Gutachten (Parteiengutachten) als Entscheidungsgrundlage verwenden, sofern die Gegenseite hierzu keine Einwände hat.
Allerdings muss berücksichtigt werden, dass in der Regel vor Gericht nur Gutachten unter Einbeziehung der Mutter Bestand haben. Inhaltlich können die von uns erstellten Gutachten als gerichtliche Entscheidungshilfe anerkannt werden.

 
Aktuelle Fortbildung: Ersttrimester-Screening / Theoretischer und praktischer Kurs am 14. November 2009 in Peine - Begrenzte Teilnehmerzahl - 11 Fortbildungspunkte - Anmeldung erforderlich unter Tel.05171 3775